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Rechtsanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Neuenhagen bei Berlin

Ihr erfahrener Rechtsbeistand.

Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet so viel Konfliktpotenzial wie das Mietrecht. Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter oder auch den Mietern untereinander gehören zum Alltag und beschäftigen die Gerichte jeden Tag. Nicht weniger häufig kommt es zu Problemen innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften, zum Beispiel, wenn es um die Gestaltung und Nutzung des Gemeinschaftseigentums geht. Unsere Kanzlei deckt beide Bereiche ab: Herr Rechtsanwalt Axel Juhas ist sowohl auf das Mietrecht als auch das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert.

Leistungen als Rechtsanwalt für Mietrecht

Die Regelungen des Mietrechts gelten bereits bei der Erstellung und Unterschrift des Mietvertrags. In diesem sind alle Rechte und Pflichten des Mieters und des Vermieters verbindlich festgehalten. Dazu gehören eine exakte Beschreibung des Mietobjekts, der Nutzungszweck, die Höhe der Mietzahlungen und der Zeitpunkt, zu dem die Miete überwiesen werden muss. Auch wird geregelt, ob und in welchem Umfang der Mieter Veränderungen an dem Mietobjekt vornehmen darf. Dies sind zum Beispiel handwerkliche Arbeiten wie das Ziehen von Wänden oder der Einbau neuer Türen. Lassen Sie den Mietvertrag von uns erstellen beziehungsweise prüfen, bevor Sie diesen unterzeichnen.

Neben dem Mietvertrag sind die Kündigung eines Mietverhältnisses sowie die geltenden Kündigungsfristen weitere Themen des Mietrechts. Mieter können ein unbefristetes Mietverhältnis mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Vermieter können das Mietverhältnis ebenfalls mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist beenden, vorausgesetzt, es liegt ein gravierender Kündigungsgrund vor und das Mietverhältnis besteht bis zu fünf Monate. Begeht der Mieter Vertragsbruch, indem er die Miete nicht oder regelmäßig unpünktlich zahlt, kann ihm direkt fristlos gekündigt werden.

Eine Besonderheit, die Vermieter oft überfordert, sind sogenannte Mietnomaden. Diese zahlen keine Miete, bleiben aber trotzdem in der Wohnung. Auch hier ist es wichtig, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten und aus dem Ärger heraus nicht überstürzt zu handeln. Für die Räumung benötigen Sie einen richterlichen Beschluss. Der Mietvertrag muss ordentlich gekündigt werden, Strom und Wasser können nur abgestellt werden, wenn es erlaubt ist.

Leistungen als Rechtsanwalt für Wohnungseigentumsrecht

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen möchten oder bereits besitzen, ist das Wohnungseigentumsgesetz für Sie verbindlich. Dieses regelt alle Sachverhalte, die das Sondereigentum und das Gemeinschaftseigentum betreffen. Während das Sondereigentum die Teile der Immobilie und des Grundstücks umfasst, die privates Eigentum sind, beinhaltet das Gemeinschaftseigentum die Bereiche des Objekts, die allen Wohnungseigentumsbesitzern zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem, falls vorhanden, der Außenbereich und der Trockenboden.

Neben den Regelungen des Sonder- und Gemeinschaftseigentums befasst sich das Wohnungseigentumsgesetz außerdem mit der Verwaltung der Immobilie. Laut Paragraf 20 WEG muss die Wohnungseigentümergesellschaft einen Verwalter bestimmen, der unter anderem die Wohnungseigentümerversammlungen einberuft und die dort gefassten Beschlüsse realisiert. Der Verwalter übernimmt sowohl kaufmännische, rechtliche und technische Aufgaben als auch die Organisation. Auf Wunsch der Eigentümergemeinschaft kann zusätzlich ein Beirat eingesetzt werden, der als Vermittler zwischen Eigentümern und Verwalter fungiert.

Wie darf unsere Kanzlei Ihnen helfen? Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine ausführliche Rechtsberatung!

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